Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 360Business Group.
§ 01 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Nutzungsverhältnisse und Partnerschaften, die zwischen der 360 Business Group Deutschland UG (haftungsbeschränkt) und natürlichen oder juristischen Personen über die Nutzung der digitalen Plattform sowie aller zugehörigen Teilprodukte, Dienste und Partnerprogramme geschlossen werden.
Anbieter
360 Business Group Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 198152
Geschäftsführer: Lukas Kress | §-34d-Zulassung (GewO)
E-Mail: kontakt@360business-group.com | www.360business-group.com
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Klauseln ausschließlich für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
(5) Das 360 Business Group-Ökosystem besteht aus mehreren miteinander verzahnten Teilprodukten. Im Fall von Widersprüchen zwischen allgemeinen und produktspezifischen Regelungen gehen die produktspezifischen Regelungen (§§ 3–8) vor.
§ 02 Leistungsbeschreibung des 360 Business Group-Ökosystems
2.1 — Gesamtüberblick
Der Anbieter betreibt ein digitales Geschäfts-Ökosystem, das mehrere eigenständige, miteinander verbundene Plattformen und Dienste umfasst. Ziel ist es, Berater, Unternehmer, Dienstleister und Privatpersonen durch KI-gestützte Automatisierung, modulare Dienstleistungen, Vergleichstools und Bildungsangebote zu unterstützen.
OMNIA
KI-Plattform für lizenzierte Berater & Unternehmer
hallo Omnia
Direktzugang für Privat- & Geschäftskunden
360Elements
Modularer Dienstleistungskatalog, 15+ Vertikalen
360Check
Neutrales Anbieter- & Tarifvergleichsportal
360Academy
Aus- und Weiterbildungsplattform
360 Partnermodell
Netzwerk selbstständiger Handelsvertreter
2.2 — Fachbereiche und Vertikalen
Der genaue Leistungsumfang in den einzelnen Fachbereichen ergibt sich aus dem jeweils gültigen Produktkatalog. Der Anbieter behält sich vor, Fachbereiche hinzuzufügen oder anzupassen.
§ 03 OMNIA - KI-Plattform für Berater und Unternehmer
3.1 — Zweck und Zielgruppe
OMNIA ist die zentrale KI-Plattform des 360 Business Group-Ökosystems. Sie richtet sich primär an lizenzierte Versicherungsmakler, Finanz- und Anlageberater sowie selbstständige Unternehmer. OMNIA ist als professionelles Arbeitsinstrument konzipiert und setzt voraus, dass der Nutzer die einschlägigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen seines Tätigkeitsbereichs kennt.
3.2 — Kernfunktionen
- KI-gestützte Bestandskundenanalyse: automatische Erkennung von auslaufenden Verträgen, Cross-Selling-Potenzialen und Optimierungsmöglichkeiten
- Lead-Management: qualifizierte Interessentenzuordnung, automatisierte Erst-Kontakt-Sequenzen, Follow-up-Automatisierung
- Kommunikationsautomatisierung: KI-generierte E-Mails, Angebotsentwürfe, Kundenbriefe und Erinnerungssequenzen
- Tarifvergleich-Schnittstellen: Echtzeit-Zugriff auf Vergleichsdaten aus 360Check
- Dokumentenmanagement: Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Protokollen und Vertragsdokumenten
- Reporting und Analytics: Umsatzentwicklung, Abschlussquoten, Bestandsauswertungen
- Partnerportal-Zugang: Provisionenübersichten, Schulungsmaterialien, Teamverwaltung
- OMNIA Chat: direkter KI-Assistent für Fachfragen, Recherchen und Entwürfe
3.3 — Lizenzmodell & Verantwortlichkeit
OMNIA wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Web-Oberfläche oder autorisierte Schnittstellen (API).
Wichtiger Hinweis
OMNIA unterstützt lizenzierte Berater bei ihrer Tätigkeit. Die fachliche Verantwortung für jede Empfehlung, jeden Vertragsabschluss und jede Beratungsleistung verbleibt stets beim nutzenden Berater. OMNIA ist ein Werkzeug, kein Berater.
§ 04 hallo Omnia - Direktzugang für Privat- und Geschäftskunden
(1) „hallo Omnia" ist der verbraucherorientierte Zugang zum Ökosystem. Er richtet sich an Privatpersonen und Gewerbetreibende, die KI-gestützte Orientierungshilfe für Versicherungen, Finanzen, Energie und weitere Lebensbereiche nutzen möchten.
Art des Dienstes
„hallo Omnia" erbringt Orientierungs- und Informationsleistungen – keine regulierte Beratung. Der Dienst:
- beantwortet Fragen zu Produkten, Tarifen und Fachbegriffen
- erstellt unverbindliche Übersichten und Vergleiche
- leitet Nutzer an lizenzierte Partner des 360-Netzwerks weiter
- unterstützt bei der Vorbereitung von Beratungsgesprächen
(3) „hallo Omnia" trifft keine Empfehlung zum Abschluss oder zur Kündigung konkreter Verträge. Für verbindliche Beratung wird der Nutzer an lizenzierte Fachleute weitervermittelt.
(5) Für Verbraucher, die „hallo Omnia" kostenpflichtig nutzen, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Eine Widerrufsbelehrung wird mit der Bestellbestätigung bereitgestellt.
§ 05 360Elements - Modularer Dienstleistungskatalog
(1) 360Elements ist der zentrale Dienstleistungskatalog des Ökosystems. Er aggregiert Leistungen aus allen Fachbereichen als einzeln buchbare, konfigurierbare Module.
Leistungskategorien
- Vertragsoptimierungen – Analyse und Neuordnung bestehender Versicherungs- und Finanzverträge
- Broschüren, Angebote und Marketingmaterialien
- IT-Dienstleistungen – Webentwicklung, Cloud, Cybersecurity, CRM-Einrichtung
- Energieoptimierung – Wechsel von Strom-/Gasanbietern, PV-Anlagenberatung
- Telekomwechsel – Vertragsoptimierung für Mobilfunk und Internet
- Rechtliche Erstorientierung – Weitervermittlung an Fachanwälte
- Steuerliche Strukturierungsberatung – internationale Strukturen, Holdingmodelle
- Unternehmensgründungsbegleitung – Gesellschaftsgründung, Registeranmeldungen
- Personaldienstleistungen – Recruiting, Vertragsmuster, Gehaltsanalysen
- AVGS-Maßnahmen – Beratung und Durchführung nach Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit
(3) Ein Teil der Leistungen wird durch selbstständige Partner, lizenzierte Fachleute oder externe Dienstleister erbracht. In diesen Fällen vermittelt der Anbieter lediglich den Kontakt; der Vertrag kommt direkt zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter zustande.
AVGS-Spezifische Regelungen
AVGS — Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
§ 06 360Check - Anbieter- und Tarifvergleich
(1) 360Check ist das neutrale Vergleichsportal des Ökosystems. Es ermöglicht Nutzern, Angebote verschiedener Anbieter in den Bereichen Versicherung, Finanzen, Energie, Telekommunikation und weiteren Kategorien zu vergleichen.
Neutralitätsgrundsatz
Die Reihenfolge der Suchergebnisse richtet sich primär nach sachlichen Kriterien (Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundenbewertung, Vertragskonditionen). Eine alleinige Priorisierung nach Provisionssatz ist ausgeschlossen. Gesponserte Inhalte werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
(3) Die dargestellten Tarife basieren auf Daten, die Anbieter direkt oder über Vergleichsdatenpools bereitstellen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität oder Richtigkeit dieser Daten. Verbindliche Informationen sind direkt beim jeweiligen Anbieter einzuholen.
(4) 360Check ist ein Informations- und Orientierungswerkzeug. Ein Vertragsabschluss kommt nicht über 360Check zustande, sondern durch einen lizenzierten Partner oder direkt beim Anbieter.
(5) Der Anbieter kann für Weiterleitungen oder Abschlüsse über 360Check Vermittlungsprovisionen erhalten. Auf Anfrage erteilt der Anbieter Auskunft über bestehende Geschäftsbeziehungen.
§ 07 360Academy - Aus- und Weiterbildung
(1) 360Academy ist die Bildungsplattform des Ökosystems. Sie bietet Online-Kurse, Webinare, Coaching-Programme und Lernpfade zu Versicherungsvermittlung, Finanzen, Unternehmensaufbau, Vertrieb, Marketing, internationalen Strukturen sowie zur Nutzung der 360-Plattformtools.
- Zertifikate von 360Academy sind interne Kompetenznachweise und ersetzen keine staatlich anerkannten Abschlüsse oder behördlich vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen (z. B. § 34d GewO)
- Fernunterrichtskurse an Verbraucher werden soweit erforderlich bei der ZFU zugelassen
- Partner können im Rahmen ihres Handelsvertretervertrags zur Absolvierung bestimmter Module verpflichtet sein
(5) Für Verbraucher, die kostenpflichtige Online-Kurse kaufen, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB, sofern nicht der Verbraucher ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hat.
(6) Sämtliche Kursinhalte (Texte, Videos, Präsentationen, Templates) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung außerhalb des persönlichen Lernzwecks ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
§ 08 360Business Group - Partnermodell und Handelsvertreter
8.1 — Partnerstruktur
- 360 Agentur: Höchste Partnerstufe, vollständige Integration in das 360-Branding, eigenständige Agentur mit direktem Lead-Zugang
- 360 Partner: Etablierter Partner mit eigenem Unternehmen, vertreibt 360-Dienstleistungen unter eigenem Brand
- 360 Startup: Einstiegsstufe, einjähriger Entwicklungspfad in Richtung 360 Agentur
- Generalvertreter (GV), Hauptvertreter (HV), Bereichsvertreter (BV): Organisatorische Stufen der Vertriebshierarchie
8.2 — Rechtsverhältnis
Alle Partner handeln als selbstständige Unternehmer im Sinne von § 84 HGB. Sie sind keine Arbeitnehmer, Scheinselbstständigen oder weisungsgebundenen Mitarbeiter. Partner sind für ihre eigene steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und gewerberechtliche Situation selbst verantwortlich.
8.4 — Provisionen
- Provisionen werden auf Basis des internen Provisionspools berechnet, nicht des Bruttoumsatzes
- Die Provisionsstaffelung differenziert zwischen Phase 1 (Aufbauphase) und Phase 2 (Etablierungsphase)
- Direkte Eigenumsätze und indirekte Teamumsätze werden separat berechnet und ausgezahlt
- Lifetime-Provision gilt auf selbst akquirierte Kunden, solange das Partnerverhältnis besteht
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Provisionsstruktur mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Bereits verdiente, noch nicht ausgezahlte Provisionen bleiben von Änderungen unberührt.
§ 09 Registrierung, Zugang und Warteliste
(2) Bis zum offiziellen Launch am 01. Juli 2026 können sich Interessenten über www.360business-group.com/warteliste kostenfrei eintragen. Die Eintragung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Starttermin, Tarif oder Funktionsumfang.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen – insbesondere zu Identität, Lizenzen und Kontaktdaten – und diese aktuell zu halten.
(6) Der Zugang ist personenbezogen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die unter seinem Konto vorgenommen werden.
§ 10 Vertragsschluss und Preispläne
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt keine verbindliche Angebotserklärung, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme durch den Anbieter zustande – per E-Mail-Bestätigung oder Freischaltung des Zugangs.
- Kostenfreie Basis-Tiers (Warteliste, hallo Omnia Grundzugang)
- Kostenpflichtige Abonnements für OMNIA, 360Academy und 360Elements
- Individuell vereinbarte Partnerkonditionen im Handelsvertretermodell
(4) Preisänderungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt. Bei Preiserhöhungen steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(5) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Partner in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt das Reverse-Charge-Verfahren bei gültiger USt-IdNr.
§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Ohne gesonderte Vereinbarung gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Zahlungen erfolgen in Euro (EUR).
- SEPA-Lastschrift
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal oder sonstige im Checkout angezeigte Dienste
- Banküberweisung (bei Jahresabonnements oder individuellen Konditionen)
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach Abmahnung zu sperren, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen (§ 288 BGB) sowie ausstehende Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
(6) Provisionen an Partner werden monatlich mit einer Verzögerung von bis zu 30 Tagen nach Eingang beim Anbieter ausgezahlt.
§ 12 Pflichten des Nutzers
- Die Plattform ausschließlich zu legalen Zwecken nutzen
- Keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder verleumderischen Inhalte verbreiten
- Keine automatisierten Abfragen, Crawler oder Scripts einsetzen, die den Betrieb beeinträchtigen
- Den Anbieter unverzüglich über Sicherheitslücken oder Datenpannen informieren
- Bei regulierten Tätigkeiten stets gültige gewerberechtliche Erlaubnisse vorhalten
- Ergebnisse und Ausgaben der KI-Tools eigenverantwortlich fachlich prüfen
- Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe unterhalten
- Vor Eingabe von Kundendaten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen
(4) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung entstehen. Dies umfasst auch Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 13 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle auf der Plattform bereitgestellten Inhalte – insbesondere Texte, Logos, Software, Datenbanken, Algorithmen, KI-Modelle, Kursunterlagen und Vergleichstools – sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte des Anbieters oder seiner Lizenzgeber geschützt.
(2) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht ein – begrenzt auf die vertragsmäßige Nutzung.
(5) Der Nutzer bleibt Inhaber seiner eigenen Nutzerdaten. Er erteilt dem Anbieter das Recht, diese zur Leistungserbringung sowie – in anonymisierter Form – zur Verbesserung der KI-Modelle zu verarbeiten.
§ 14 Künstliche Intelligenz - Grundsätze, Grenzen und Haftung
EU AI Act — Verordnung (EU) 2024/1689
Der Anbieter prüft laufend die Einordnung seiner KI-Systeme nach dem EU AI Act. Aktuell eingestufte Risikoklassen sowie Konformitätsinformationen sind im Transparenzbereich der Plattform einsehbar. KI-Systeme der Klasse „hohes Risiko" werden nur nach vollständiger Konformitätsprüfung eingesetzt.
Ausdrückliche Grenzen der KI-Leistung
Die KI-Systeme des Anbieters erbringen ausdrücklich keine:
- Versicherungsberatung im Sinne des § 59 VVG oder der IDD-Richtlinie
- Anlage- oder Wertpapierberatung im Sinne des WpHG oder MiFID II
- Steuerberatung im Sinne des StBerG
- Rechtsberatung im Sinne des RDG
- Immobilienbewertungen mit rechtlicher Bindungswirkung
- Medizinische oder gesundheitliche Diagnosen
(4) Jede Nutzung von KI-Ausgaben im regulierten Bereich setzt voraus, dass der Nutzer die Ausgaben eigenverantwortlich und fachkundig geprüft hat.
(5) Berater und Partner, die OMNIA oder hallo Omnia im Kundenkontakt einsetzen, sind verpflichtet, ihren Kunden gegenüber transparent zu machen, dass KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
§ 15 Regulierte Tätigkeiten - Versicherung, Finanzen, Recht, Steuern
- § 34d GewO (Versicherungsvermittlung): Wird ausschließlich durch den Anbieter selbst oder Partner mit gültiger Erlaubnis und Eintrag im Vermittlerregister erbracht
- § 34f GewO / WpHG (Finanzberatung): Wird ausschließlich durch lizenzierte Partner erbracht. OMNIA-Ausgaben zu Finanzthemen sind informativer Natur
- RDG (Rechtsberatung): Keine eigene Rechtsberatung durch den Anbieter. Vermittelte Leistungen kommen direkt zwischen Nutzer und lizenziertem Rechtsanwalt zustande
- StBerG (Steuerberatung): Keine Steuerberatung durch den Anbieter. Hinweise zu steuerlichen Themen sind allgemeiner, informativer Natur
BaFin-konforme Positionierung
Das OMNIA-System ist so konzipiert, dass es die regulatorischen Anforderungen der BaFin und des VOTUM-Verbandes an KI-gestützte Beratungstools erfüllt: Die beratende Partei ist stets der lizenzierte Berater; OMNIA liefert Informationen und Vorbereitungsmaterial. Der Anbieter beobachtet laufend die aufsichtsrechtliche Entwicklung.
§ 16 Datenschutz, DSGVO und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), dem BDSG sowie – soweit anwendbar – dem EU AI Act.
- Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), lit. c (rechtliche Verpflichtung), lit. f (berechtigte Interessen)
- Speicherdauer: Nur so lange wie für den Vertragszweck oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich
- Datenweitergabe: Nur an technische Auftragsverarbeiter (z. B. Cloud-Anbieter), nie zu Marketingzwecken Dritter ohne Einwilligung
- Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Portabilität (Art. 20), Widerspruch (Art. 21)
Vor Eingabe personenbezogener Daten Dritter ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Ein standardisierter AVV steht im Partnerportal zum Download bereit.
Vollständige Datenschutzinformationen: www.360business-group.com/datenschutz
§ 17 Vertraulichkeit und Betriebsgeheimnisse
Nutzer und Partner verpflichten sich, alle im Rahmen der Nutzung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln – insbesondere Provisionssätze, Systemarchitektur, Kundendaten, Geschäftsstrategien und Produktentwicklungen.
- Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende: 3 Jahre für allgemeine Geschäftsgeheimnisse, zeitlich unbeschränkt für Betriebsgeheimnisse (§ 2 Nr. 1 GeschGehG)
- Ausnahmen: Informationen, die ohne Mitwirkung des Nutzers öffentlich bekannt wurden, oder die dem Nutzer bereits vorher rechtmäßig bekannt waren
- Gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt
§ 18 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
Ziel-Verfügbarkeit: 99 % im Jahresdurchschnitt, ausgenommen geplante Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Wartungen über 2 Stunden werden durch angemessene Gutschrift kompensiert.
- Keine Haftung für Störungen durch externe Infrastruktur (Internet, Cloud-Anbieter, KI-Modellhersteller)
- Keine Haftung für Datenverluste durch Hardwareausfälle bei durchgeführten Backups
- Keine Haftung bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfall, Cyberangriffe Dritter)
§ 19 Haftungsbeschränkung
Unbeschränkte Haftung
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Nach dem Produkthaftungsgesetz
- Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie
Ausgeschlossene Schäden
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
- Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige KI-Ausgaben
- Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn
- Datenverluste, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Plattform
- Schäden durch Drittanbieter in 360Elements oder 360Academy
§ 20 Laufzeit, Kündigung und Folgen der Vertragsbeendigung
- Monatsabonnements: Kündigung mit 30 Tagen zum Monatsende
- Jahresabonnements: Kündigung mit 30 Tagen zum Ablauf des Vertragsjahres
- Handelsvertreterverträge: 3 Monate zum Quartalsende (§ 89 HGB)
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich – insbesondere bei wesentlichen AGB-Verstößen, Insolvenz, rechtswidriger Nutzung oder Lizenzverlust des Partners.
Kündigung in Textform an kontakt@360business-group.com. Nach Beendigung werden Nutzerdaten nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen gelöscht (soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht).
§ 21 Änderungen der AGB und der Dienstleistungen
(1) AGB-Änderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail oder Plattformmitteilung bekannt gegeben.
(2) Schweigt der Nutzer innerhalb der 30-tägigen Widerspruchsfrist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Schweigefiktions-Verfahren wird in der Änderungsbekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.
(3) Bei Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Vorausbezahlte Entgelte für nicht in Anspruch genommene Zeiträume werden anteilig erstattet.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
- Gerichtsstand für Unternehmer: Hamburg. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch die nächstliegende wirksame Regelung ersetzt
- Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich; Übersetzungen dienen nur der Information
- EU-Streitschlichtungsplattform: ec.europa.eu/consumers/odr (Anbieter nimmt nicht teil)
- Übertragungen von Rechten und Pflichten auf Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters
Hinweis zur anwaltlichen Überprüfung
Diese AGB decken DSGVO, BDSG, EU AI Act, BGB, HGB (§§ 84 ff.), GewO (§§ 34c, 34d, 34f), VVG, VAG, WpHG, MiFID II, IDD, RDG, StBerG, ZFU und GeschGehG ab (Stand: Juni 2026). Eine Überprüfung durch einen auf IT- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor der Erstveröffentlichung wird empfohlen. Insbesondere §§ 14, 15 und 8 sollten im Lichte aktueller BaFin- und VOTUM-Verlautbarungen geprüft werden.
Stand: 16. Mai 2026
